Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, geschäftliche und behördliche Dinge in Ihrem Sinne zu regeln, wenn Sie nicht selbst dazu in der Lage sind. Sie ergänzt im Krankheitsfall die Patientenverfügung.

Wie bei allen Rechtsfragen, wenden Sie sich im Zweifel bitte an einen Anwalt oder Notar, da nur diese zur Rechtsberatung berechtigt sind.

Ausführliche Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Broschüre und einem entsprechenden Formular.